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AUSSCHREIBUNG Frauenfördermittel des IAAW 2026 (bis 19. April)
Liebe Institutsangehörige,
die Frauenfördermittel (FF) 2026 des IAAW sind ausgeschrieben. Die
Ausschreibung läuft vom 21. März bis 19. April 2026 am Abend.
Bei den Frauenfördermitteln des Instituts handelt es sich um Haushaltsmittel der
Universität. Deshalb gelten für die Verausgabung und Abrechnung dieselben
Regeln wie für herkömmliche HH-Mittel einer Professur oder des Instituts.
FF-Mittel sind 5 % aller Sachmittel des jeweiligen Instituts.
Antragsberechtigt sind:
- alle Frauen, die Studentinnen (im Erstfach am IAAW), Doktorandinnen
(offiziell promovierend am IAAW), Beschäftigte, Privatdozentinnen oder
Habilitandinnen am IAAW sind. Sie müssen zum Zeitpunkt der
Beantragung wie auch zum Zeitpunkt des Projekts und der Abrechnung
offiziell zum IAAW gehören.
- antragsberechtigt sind ebenfalls am IAAW beschäftigte Menschen jeden
Geschlechts, wenn sie die Förderung von nicht am IAAW beschäftigten
Frauen beantragen, bspw. für Lehraufträge. Bei Anträgen für
Nichtmitglieder des Instituts muss der Nutzen für das Institut im Antrag
deutlich gemacht werden.
Das Vorhaben (der Gastvortrag, der Lehrauftrag, die Reise usw.) darf erst nach dem Einreichen Ihres Antrags auf FF-Mittel liegen. D.h. Sie können sich keine Kosten aus der Vergangenheit erstatten lassen.
Sie können z.B. folgende Mittel beantragen:
- Mittel für Forschungszwecke, insbesondere zur Anfertigung einer
Promotion oder Habilitation,
- aktive Teilnahme an Kongressen, Tagungen; wissenschaftliche
Recherchen vor Ort,
- Lehrauftrag oder Gastvortrag von Frauen,
- Zuschüsse für Druckkosten, Reisekosten etc.,
- Kinderbetreuung während wissenschaftlicher Veranstaltungen
IT-Technik, Bücher und stipendienähnliche Zahlungen können nicht gefördert werden!
Ihr Antrag muss folgendes enthalten und zu einer pdf-Datei zusammengefasst
sein:
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Deckblatt
2. Formloses Antrags- und Begründungsschreiben (max. eine Seite)
3. Lebenslauf
4. Bei Studierenden und Doktorandinnen aktuelle
Immatrikulationsbescheinigung
5. Kostenaufstellung des zu fördernden Projekts, Angabe der beantragten
Summe
6. Ggf. zusätzliche Informationen zum zu fördernden Projekt (z. B. Zusage
über eine Konferenzteilnahme, Programm der Tagung, offizieller
Kostenvoranschlag)
Unvollständige Anträge oder Anträge, die auf mehrere pdf-Dateien oder Emails
verteilt sind, gelten als nicht eingereicht.
Wenn Sie Fragen zur Ausschreibung haben, z.B. ob Ihr Vorhaben aus FF-Mitteln generell förderungswürdig ist, kommen Sie bitte nach Anmeldung per
Email in eine meiner Sprechzeiten:
23.03., 26.03., 13.04. und 16.04., 10:00 bis 12:00 Uhr.
(Nach Vereinbarung per Email sind ebenfalls der 27.03. oder 17.04. möglich.)
Beschäftigte und Doktorandinnen: Nach dem Ablauf der Ausschreibung am 19. April läuft die gesamte Organisation und Abrechnung ihres geförderten Vorhabens über Sie bzw. den:die Mitarbeiter:in im für Sie zuständigen Sekretariat. Sie selbst bzw. der:die Sekretariatsmitarbeitende lässt mir (als G1) und Herrn Estermann (als G2) die Anträge, Verträge oder Unterlagen zum Unterschreiben zukommen und überwacht die rechtzeitige Abrechnung.
Für Studentinnen (nicht Doktorandinnen) übernehme ich diese Aufgabe.
Noch ein letzter, sehr wichtiger Hinweis: Es handelt sich um Mittel des
Haushaltsjahres 2026. Das Haushaltsjahr endet an der HU ca. Mitte November
und bis dahin müssen Ihre Rechnungen bei der jeweiligen Stelle eingereicht sein.
Setzen Sie mich bitte beim endgültigen Einreichen Ihrer Abrechnungen oder
Rechnungen unbedingt cc, damit ich weiß, dass Sie rechtzeitig abgegeben
haben.
Reisekostenzuschüsse aus Frauenfördermitteln müssen noch früher
abgerechnet werden. Sie müssen der HU-Reisestelle Ihre vollständige
Reisekostenabrechnung spätestens am 30. September schicken und meine
Emailadresse cc setzen (keine nachträgliche Weiterleitung an mich, sondern cc-
Setzen meiner Emailadresse in der Originalemail). Das heißt, dass leider nur
Dienstreisen gefördert werden können, die bis 30.09. beendet und abgerechnet
sind.
Wenn Sie mit den administrativen Schritten zu Vertragsschließung,
Rechnungseinreichung oder Reisekostenbeantragung und -abrechnung an der
HU nicht vertraut sind, lassen Sie sich unbedingt frühzeitig von den
Mitarbeitenden im für Sie zuständigen Sekretariat beraten.
Am 27.04. wird über Ihre Anträge entscheiden und Sie bekommen bis 30. April Bescheid.
Emailadresse für Einreichung der Anträge und für Terminvereinbarung zur
Beratung: josephine.karge.1@hu-berlin.de