Beschluß des Sächsischen Königs
Beschluß
Seiner Majestät des Königs
am 29.August 1885
genehmigen, daß der Kaiserlich Japanische Stabsarzt
welcher sich befehls militärärztlicher Studien in Leipzig aufhält, an dem nächsten in Dresden abzuhaltenden militärärztlichen Operationskursus theilnehmen darf.