Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Asien- und Afrikawissenschaften

Sprachprüfungen Japanisch

Information zu den Abschlussprüfungen (MAP) der Sprachmodule 1 bis 4
 

1. Die Anmeldung erfolgt online in AGNES und muss innerhalb des vom Prüfungsbüro angegebenen Zeitraums erfolgen.
Für jede Wiederholungsprüfung ist die erneute Online-Anmeldung notwendig. Das gilt ebenso für den Fall, dass der erste Prüfungsversuch wegen Erkrankung verschoben wurde (Nachprüfung).
(Nicht für unseren BA-Studiengang Eingeschriebene, die einen Sprachkurs regelmäßig - d.h. zu mindestens 75 Prozent - besucht haben, können an der MAP teilnehmen.

2. Die Anmeldung erfolgt stets zum ersten angebotenen Termin (am Ende des Semesters, in dem der Kurs besucht wurde). Zum zweiten Termin (am Beginn des folgenden Semesters) kann sich nur anmelden, wer den ersten Versuch nicht bestanden hat (Wiederholungsprüfung) oder wegen attestierter Erkrankung nicht wahrnehmen konnte (Nachprüfung).

3. Als Prüfungstermine gelten ausschließlich die im Moodlekurs angegebenen Tage und Zeiten.

4. Zur MAP ist der Studierendenausweis mitzubringen.

5. Im Sprachkurs 2 werden die Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1 zusammengezogen (sofern beide bestanden sind).

6. Gegenstand der MAP ist jeweils der im Unterricht vermittelte und der für das Selbststudium aufgegebene Stoff.

SK 1: Klausur mit Aufgaben zum Hörverständnis, Kanji, Lexik und Grammatik (90 Min.)

SK 2: 60minütige Klausur mit Aufgaben zu Kanji, Lexik und Grammatik; 10minütige Hörklausur und 15minütige mündliche Einzelprüfung mit Gespräch und Übersetzung

SK 3: Klausur mit Aufgaben zu Hörverständnis, Lexik, Grammatik und Übersetzung (90 Min.)

SK 4: Klausur mit Aufgaben zu Lexik, Grammatik und Übersetzung (90 Min.)

7. Eine MAP ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden.

Im Sprachkurs 2 ist die MAP bestanden, wenn in beiden Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der Punkte erreicht wurden.

8. Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

9. Regelungen zur Beratung vor dem letztmöglichen Versuch sind der "Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin“, § 126 zu entnehmen.