Humboldt-Universität zu Berlin - Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät - Institut für Asien- und Afrikawissenschaften

FAQs

 

Ein Wort vorweg

Allen Studienbeginner*innen legen wir ans Herz, die für sie gültige Studien- und Prüfungsordnung durchzulesen. (hier findet ihr PO 2014) Viele Fragen lassen sich dort schon beantworten. Für alle weiteren Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung! Davon abgesehen befinden sich auch auf der Studienberatungsseite der HU Merkblätter mit häufigen Fragen.
 

 



Verantwortlichkeiten

(Es kann sein, dass diese Infos nicht immer ganz aktuell sind, da sich Zuständigkeiten regelmäßig verändern.)

 

1. Wer ist Bachelor-Koordinator?

Stefan Hoffmann, M.A.

 

2. Wer rechnet meine BZQ-Punkte an?

Prof. Dr. Michael Mann

 

3. Wer berät mich an der Uni/ am IAAW?

 

4. Wer ist für Prüfungsbelange zuständig/Wo ist das Prüfungsbüro/Wo finde ich Formblätter?

Frau Ilona Prodeus, Dorotheenstraße 26, Raum 201

 

5. Wo finde ich gesammmelte Infos für BA/MAs?

 


 

 

Institut und Uni allgemein

 

  1. Wie groß ist der Studiengang?

Regionalstudien Asien/Afrika gehört an der HU zu den mittelgroßen Studiengängen. Insgesamt studieren am Institut etwa 1.400 Personen im Hauptfach (Stand: 2017). Viele davon sind jedoch auch im Master, andere im Ausland, das heißt die Größe des BA-Studiengangs ist real eher überschaubar. Im Wintersemester 2018/19 begannen rund 200 Erstsemester im Mono-BA, 80 als Zweitfach-BA, jeweils etwa 30 in den drei Masterprogrammen. Durch die große Auswahlmöglichkeit an Seminaren ist die Streuung jedoch relativ groß.

 

  1. Schwerpunktregionen? Wie erlangt man eine regionale Spezialisierung?

Als Schwerpunktregionen könnt ihr zwischen Afrika, Ostasien, Südasien, Südostasien und Zentralasien auswählen. Eine Schwerpunktregion wird auf Wunsch im Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn ihr 4 Semester lang eine Sprache der Schwerpunktregion erlernt, zudem 30 Studienpunkte in Seminaren über diese Region sammelt und eure Bachelorarbeit mit Bezug auf diese Region verfasst (PO 2014/2009).

 

  1. Gibt es die Regionen Naher Osten/Nordafrika/Islam? Wie sieht es dann damit konkret aus?

Eine Spezialisierung auf z.B. Nordafrika oder den nahen Osten ist nur bedingt möglich. Zwar gibt es ein überschaubares Angebot von Seminaren, die ihren thematischen Schwerpunkt in diesen Regionen setzen; außerdem bietet der Querschnittsbereich “Islam” Anknüpfungspunkte. Für eine nennenswerte Spezialisierung sind diese Bedingungen jedoch unzureichend. Daher können auch keine Auszeichnungen als Nordafrika- bzw. Nahost-Spezialist*innen im BA-Abschlusszeugnis vermerkt werden. Wenn Ihr Euch für diese Regionen besonders interessiert, könnt Ihr auch Kurse an der FU belegen. An dieser gibt es ein reichhaltiges Angebot zu den beiden Regionen.

 

  1. Interdisziplinäre Möglichkeiten und Kombinationen?

Die Interdisziplinarität ist eines der Standbeine des Studiengangs. Er beinhaltet u.a. Elemente aus den Kulturwissenschaften, Gender Studies, Anthropologie, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften, Islamwissenschaften und den Geschichtswissenschaften. Interdisziplinäre Kombinationen und Vertiefungsmöglichkeiten kann zusätzlich das Angebot innerhalb des Überfachlichen Wahlpflichtbereiches (ÜWP) bieten.

 

  1. Werden Klausuren geschrieben?

Zunächst einmal: ja! Ihr müsst auch Klausuren schreiben, wenn ihr Regionalstudien Asien/Afrika studiert. Die gute Nachricht: Es sind nicht allzu viele.

Mit der vermutlich anspruchsvollsten Klausur schließt ihr idealerweise am Ende des ersten Semesters das Modul „Einführung in die Regionalwissenschaften“ ab. Sie dient der Wiederholung von zentralen Inhalten der Regionalwissenschaften.

Des Weiteren müsst ihr in jedem der vier Sprachmodule eine Prüfungsleistung erbringen. Deren Form (schriftlich, mündlich, Kombi) ist in der Prüfungsordnung nicht genau festgelegt und kann deshalb variieren. Den genauen Wortlaut findet ihr hier: StPO 2014. Im Allgemeinen kann die Form der Modulabschlussprüfung in den meisten anderen Seminaren zwischen Studierenden und Dozierenden ausgehandelt werden. Klausuren kommen hier selten vor. Die normale Prüfungsform in allen Modulen außer 1 sowie 5-8 ist die Hausarbeit.

 

  1. Muss ich mich für Veranstaltungen anmelden?

Ja, die Online-Anmeldungen zu den Veranstaltungen erfolgen ab Mitte Juli für das Wintersemester, ab Mitte Februar für das Sommersemester über das AGNES-Portal. Teilweise haben Dozierende in den ersten Sitzungen auch eine Übersicht der angemeldeten Studierenden mit, bzw. tragen neu dazu gestoßene Studierende mit ein. Ihr könnt Euch für Seminare bis zum Ende der jeweils ersten Semesterwoche in der Regelfrist, bis zum Ende der jeweils zweiten Semesterwoche in der Nachfrist anmelden. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Vergabe von Seminarplätzen. Letztlich ist die Anmeldung jedoch nicht entscheidend für die Kursteilnahme. Ihr könnt also sowohl im BA als auch im MA am IAAW normalerweise ohne jegliche Probleme auch einen Kurs besuchen, für den Ihr Euch nicht angemeldet habt.

 

  1. Anwesenheit?

Es gibt eine Anwesenheitspflicht. Diese erfüllt ihr durch eine 75%-ige Anwesenheit (3 x Fernbleiben ohne Folgen). Wenn ihr euch für Veranstaltungen entscheidet, wird eure regelmäßige Anwesenheit und Teilnahme erwartet. Beide können wir euch nur empfehlen, da sie zu einer Verbesserung der Atmosphäre im Seminarraum beitragen und allen ermöglichen, die Diskussionen aktiv zu gestalten.

 

Aber: “Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen wird nicht kontrolliert und nicht bestätigt.” (§93 Abs. 2 ZSP-HU)

Genauer bedeutet das: Es ist Dozierenden der HU untersagt, die Anwesenheitspflicht mithilfe von Listen oder anhand von Zusatzleistungen zu überprüfen. Das heißt, es dürfen Euch keine Punkte enthalten werden, falls die dozierende Person den Eindruck hatte, dass Ihr nicht häufig genug da wart. ABER: Dozierende dürfen Punkte für nicht-erbrachte Teilnahmeleistungen vorenthalten. Haltet die Augen und Ohren offen! Sollte in einem Eurer Kurse doch die Anwesenheit kontrolliert werden, meldet Euch gerne bei uns. Dann sprechen wir gerne mit der dozierenden Person.

 

  1. Wo finde ich Informationen zu den Modulen?

In der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Diese solltet ihr unbedingt lesen. Viele Fragen klären sich bei der Lektüre schon von allein. Wann Module am besten zu belegen sind, lässt sich dem Studienverlaufsplan (Version 2014 oder Version 2009) entnehmen. Dieser ist lediglich eine Empfehlung, wie ein Studium des Mono-BAs, Zweitfach-BAs oder Beifachs am IAAW sowie der Masterstudiengänge aussehen könnte.

 

  1. Muss ich die Veranstaltungen in den Modulen im selben Semester besuchen?

Nein. Die Veranstaltungen, aus denen sich die Module zusammensetzen, könnt ihr durchaus in verschiedenen Semestern belegen. Auf einem MAP-Formular (siehe: IAAW Prüfungsbüro) müsst ihr dann nur noch für jede Veranstaltung die Unterschriften der Dozierenden (Original-Unterschriften!) einsammeln. Vollständig angerechnet werden kann euch das betreffende Modul jedoch erst, wenn ihr auch die Modulabschlussprüfung bestanden habt. Die Modulabschlussprüfung könnt ihr jedoch bei vielen Dozierenden auch ablegen, wenn ihr erst eine der zugehörigen Veranstaltungen belegt habt.

 



Technischer Support

 

  1. Wie greife ich auf meine HU-Mailadresse zu?

Ihr müsst einfach diesem LINK folgen. Dort erhaltet ihr die Option auf zwei verschiedene Mail-Clients: Roundcube oder Squirrel Mail. Einen der beiden wählen und HU-Account sowie Passwort angeben, um Zugriff auf die HU-Mails zu erhalten. Von Squirrel Mail ist jedoch abzuraten, da der Service nicht mehr lange vom CMS unterstützt werden wird.

Hilfreich ist übrigens eine automatische Weiterleitung, die alle Mails automatisch an euer alltägliches E-Mail-Postfach weiterleiten kann. Besucht für die Freischaltung die Seite Abwesenheitsschaltung, Weiterleitung und Filter. Wenn ihr euch erfolgreich angemeldet und die Nutzungsbedingungen bestätigt habt, könnt ihr im linken Reiter auf "Weiterleitung" klicken und die angedachte Mailadresse angeben. Ansonsten ist es notwendig, dass ihr die HU-Mailadresse häufig auf neue Nachrichten überprüft. Denn hier werden euch Nachrichten von euren Dozierenden gesandt und Aktivitäten auf der Lernplattform Moodle dokumentiert.

 

  1. Wie nutze ich das WLAN an der HU?

Der CMS (Computer- und Medienservice) der HU Berlin bietet Anleitungen auf seiner Webseite, die erklären, wie Student*innen sich mit dem WLAN an Instituten, Bibliotheken und anderen Einrichtungen der HU verbinden können (eduroam). Auch von anderen Orten mit Internetverbindung ist es möglich Zugang zum HU-Netzwerk zu erhalten (HU-VPN). Alle Details - je nach Betriebssystem und Gerät - findet ihr hier.

 



Sprachlehre

 

  1. Welche Sprachen werden angeboten?

Es gibt eine breite Sprachenvielfalt am IAAW. Alle derzeit angebotenen Sprachen lassen sich am besten im aktuellen Vorlesungsverzeichnis finden (unter Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät >>> Institut für Asien- und Afrikawissenschaften >>> BA Regionalstudien A./A. >>> Pflichtmodule >>> Sprachmodul 1).

 

Eine Kurzbeschreibung der jeweiligen Sprachen findet ihr unter diesem Link.

 

  1. Kann ich auch mit einem höheren Sprachmodul einsteigen, wenn ich bereits Vorkenntnisse habe?

Pauschal können wir hierauf keine Antwort geben, da die Entscheidung in jedem Fall den Dozierenden obliegt. Es ist also ratsam, direkt mit den betreffenden Dozierenden Kontakt aufzunehmen. Häufig lässt sich über einen Einstufungstest bestimmen, ob Studierende auf einem höheren Niveau in die Sprachlehre einsteigen können. In der Regel erlöst euch das allerdings auch noch nicht von der Teilnahme an der Modulabschlussprüfung (MAP) zum Sprachmodul 1. Dafür benötigt ihr schon einen vergleichbaren Leistungsnachweis, den ihr euch dann durch das Prüfungsbüro anrechnen lassen könnt. Ihr solltet außerdem im Hinterkopf behalten, dass die aufbauenden Module nicht in jedem Semester angeboten werden (Sprachmodul 2 startet im SoSe, Sprachmodul 3 im WS, usw.)

 

  1. Ich suche Infos speziell für Studienanfänger*innen der Japanologie.

Spezielle Infos für Studierende, die sich für Japanologie interessieren, erhaltet Ihr bei Herrn Dr. Harald Salomon. Er ist Studienfachberater für Japan und kann Euch vor und während des Studiums Antworten auf Eure Fragen geben.

 

  1. Kann ich in verschiedenen Sprachmodulen verschiedene Sprachen belegen oder muss es eine sein?

In der Regel werden die Sprachmodule 1 – 4 in einer Sprache absolviert. Wer in einer Sprache schon auf höherem Niveau einsteigt, muss dennoch die  “übersprungenen” Sprachmodule absolvieren. Dazu könnt ihr dann auch eine andere Sprache belegen. Alternativ müssen zumindest die Prüfungen für “übersprungene” Sprachmodule abgelegt werden. Grundsätzlich bauen die Sprachkurse aufeinander auf. Ein Gemisch querbeet (z.B. SK1: Persisch, SK2: Mongolisch, SK2: Persisch, SK4: Hindi) ist nicht sinnvoll und daher unzulässig. Das letzte Wort hat hier die*der Vorsitzende* des Prüfungsausschusses.

 

  1. Kann ich Sprachkurse einbringen, die ich außerhalb der HU absolviert habe?

Sprachkurse, die ihr nicht an der HU absolviert, können hier oft anerkannt werden. Minimalvoraussetzung ist, dass sie einer Region entstammen, die am Institut vertreten ist und sie circa den Leistungsanforderungen der gelehrten Sprachkurse entsprechen.

 

  1. Wie und wann kann ich die Sprachen wechseln?

Ein Wechsel der Sprachkurse und ein Neuanfang ist sinnvoll, wenn ihr gar nicht mit der Sprache (oder den Lehrenden) zurechtkommt oder sich eure Prioritäten verschoben haben. Ihr müsst bedenken, dass das Sprachmodul 1 in aller Regel nur im Wintersemester angeboten wird.

Wer von euch sich ganz zu Beginn des Semesters noch umentscheidet, kann Glück haben. Das hängt aber davon ab, wie voll der neue Sprachkurs eurer Wahl bereits ist und ob die*der neue Dozent*in euch teilnehmen lässt. Bei eurer Entscheidung ist zu beachten, dass die Sprachlehre mit allen vier Modulen abgeschlossen ist. D.h.: fangt ihr erst ein Jahr später an, seid ihr mit der Sprachlehre erst im 6. Semester fertig. Solche Verzögerungen werden relevant, wenn ihr z.B. ein Auslandssemester plant.

Eine Sprache nach ein oder zwei Semestern abzubrechen ist aber nicht unbedingt schlimm, denn ihr könnt euch diese Kurse im Überfachlichen Wahlpflichtbereich (ÜWP) anrechnen lassen, solange die Prüfung bestanden ist.

 

  1. Arabisch?

Arabisch kann zwar nicht direkt am Institut, dafür am Sprachenzentrum der HU gelernt werden. Arabischkurse könnt ihr euch als Sprachlehre am IAAW anrechnen lassen, da sie als Sprache des Islams für die Regionen Asiens und Afrikas von großer Bedeutung ist. Informationen zur Kursauswahl, Terminen und Anmeldung findet ihr hier. Wer sich für andere Arabischkurse anmelden will, muss (extrem) pünktlich beim Anmelden sein und die Kosten selbst tragen (40 Euro). Die Einschreibung/Anmeldung geschieht meist in der Einführungswoche! Dazu wird normalerweise eine Liste im dritten Stockwerk des Instituts ausgehangen, auf der sich Interessierte eintragen können. Der Kurs hat etwa 20 Plätze, sodass die Teilnehmer basierend auf dieser Liste ausgelost werden. Der Zeitpunkt der Eintragung auf die Liste ist jedoch nicht relevant.

Und: Wer nicht zumindest in der ersten oder spätestens zweiten Sitzung des Arabischkurses anwesend ist, kriegt normalerweise keinen Platz mehr. Andere Studierende drängen auch in diesen Kurs.

In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Studierende des IAAW auf das Institut Druck ausgeübt haben, sodass sie einen eigenen Kurs zum Sommersemester bekamen. Wer also enttäuscht wurde und Gleichgesinnte findet, kann trotzdem etwas erreichen. Haltet in diesem Falle einfach Rücksprache mit uns und wir können euch sagen, wie es zuvor gelaufen ist!

Die Anrechnung ist bei Arabisch speziell, da ihr diesen Sprachkurs nicht über Agnes verbuchen könnt. Du musst mit deinen Scheinen, die du vom Sprachenzentrum bekommst, zur Prüfungsausschussvorsitzenden und dann zum Prüfungsbüro.

Qualität: Es muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es kein IAAW-Kurs ist, sondern ein Sprachenzentrum-Kurs. Das Prüfungsniveau ist etwas niedriger, fördert dafür meist aber sehr gute Noten zu Tage. Außerdem: Die Kurse im Sprachenzentrum sind vom Umfang her auf 4 SWS begrenzt, was bei einer Sprache wie Arabisch ein Problem darstellt. Entsprechend geringer der Lernerfolg als z.B. bei den Islamwissenschaftler*innen der FU, wo der Arabischkurs im Studium integriert ist und 8 SWS aufweist. Die nötigsten Kenntnisse werden aber vermittelt.

 

  1. Wenn es nicht genügend Plätze in einem Sprachkurs gab, stehen meine Chancen dann bei einer späteren Belegung möglicherweise besser?

Auf jeden Fall, wenn gewünscht, erneut für den Sprachkurs im nächsten Wintersemester anmelden und auch mal die*den Dozent*in anschreiben mit der kurzen Info, dass ihr beim letzten Mal nicht zugelassen worden seid. Ja, möglicherweise habt ihr dann bessere Chancen.

 



Studienalltag am IAAW

 

  1. Prüfungsanmeldung?

Ihr meldet euch für jeden Prüfungsversuch bei AGNES an. Dazu habt ihr von der HU eine TAN-Liste bekommen. Die Zeiträume für die Prüfungsanmeldungen bei AGNES werden zu Beginn eines jeden Semesters bekannt gegeben. Wenn ihr vergessen habt euch für eine Prüfung anzumelden, dürft ihr diese leider nicht mitschreiben, auch wenn eure Dozierenden damit einverstanden wären. Ihr müsst euch erst im zweiten Prüfungszeitraum oder im nächsten Semester noch einmal dafür anmelden, damit ihr die Prüfung schreiben könnt. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Prüfungsbüro ist ausgeschlossen! Mehr Infos findet ihr hier. Wenn Ihr Eure Prüfung eigentlich erst im zweiten Prüfungszeitraum ablegen möchtet, müsst Ihr Euch dennoch für den ersten Prüfungszeitraum anmelden. Ihr könnt dann von der ersten Anmeldung nach dem Ablauf des ersten Anmeldezeitraums zurücktreten. Später könnt Ihr Euch dann noch einmal für den zweiten Prüfungszeitraum anmelden. Die Informationen hierzu werden stets auf der Website des Prüfungsbüros in einer PDF aufgelistet. Hier geht es zu der PDF für das aktuelle Semester: PDF-Prüfungszeiträume

 

 

  1. Liebe AGNES, warum bekomme ich keine Bestätigung der Prüfungsanmeldung? Ist eine Bestätigung wichtig? Wann kann/darf ich die Nachfrist zur Prüfungsanmeldung nutzen?

Sobald ihr euch online, auf AGNES, für eine Prüfung angemeldet habt und diese unter der Option "angemeldete Prüfungen" sichtbar wird, seid ihr auch “wirklich” angemeldet, eine zusätzliche Bestätigung braucht ihr in diesem Fall nicht abzuwarten. Falls es dennoch Probleme bei der Anmeldung für eine Prüfung geben sollte, könnt ihr euch an das Prüfungsbüro eures Vertrauens wenden; Frau Prodeus kann euch dann - wenn alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind - für die gewünschte Prüfung anmelden. In einem Zeitraum von etwa acht Tagen könnt Ihr nach der Anmeldung noch von der angemeldeten Prüfung zurücktreten.

Die Nachfrist ist in erster Linie Studierenden vorbehalten, die den ersten Prüfungstermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen konnten. Die Anmeldefristen und der Prüfungszeitraum werden für gewöhnlich schon mit den Daten des ersten Durchgangs bekanntgegeben. Die Informationen findet ihr ebenfalls auf den Seiten eures Prüfungsbüros.

 

  1. Wechsel des Beifachs?

Das Beifach ist ein Überbleibsel einer alten Studien- und Prüfungsordnung (siehe 2009 StPO). Seit WS 2015/16 ist ein Wechsel des Beifachs daher nicht mehr möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit für alle Studierenden, die noch nach älteren StPOs studieren, in die neue Studien- und Prüfungsordnung (2014 StPO) zu wechseln, um eventuell lästige Beifächer loszuwerden. Im Folgenden findet ihr Informationen zu: “Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung”.

 

  1. Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung?


 

  1. Wechsel des Zweitfachs?

Die Bewerbung zum Wechsel findet sich während des Bewerbungszeitraumes unter: https://studienplatz.hu-berlin.de/Ausführlichere Informationen hierzu bekommt ihr auch im Studierenden Service Center (SSC) im HU- Hauptgebäude (http://www.hu-berlin.de/interessierte/compass/ssc)

 

  1. BZQ-Anrechnung? (2009 StPO)

Studienleistungen, die ihr euch für den BZQ-Bereich (Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen) anrechnen lassen wollt, müssen von Herrn Mann geprüft und bestätigt werden, bevor ihr sie im Prüfungsbüro einreichen könnt. Wichtig ist hierbei, dass ihr die Nachweise über den Stunden- bzw. Lernumfang der Kurse zuerst im Original bei Herrn Mann einreicht, da zum Beispiel bei Sprachkursen oder Praktika die erbrachten Stunden in Studienpunkte umgerechnet werden müssen. Grundsätzlich muss außerdem geprüft werden, ob diese Leistungen inhaltlich und/ oder methodisch mit dem BA Regionalstudien Asien/Afrika vereinbar sind. Zum Antrag gehört weiterhin das Formular zur Anerkennung von BZQ. Das von Herrn Mann unterschriebene Formular zur Anerkennung von BZQ muss mit Kopien aller vorgelegten Nachweise bei Frau Prodeus eingereicht werden.

 

  1. Anrechnung von Leistungen im Ausland? Bzw. Beifach im Ausland machen?

Das empfiehlt sich vor allem, wenn die Kurse mit den HU-Kursen korrespondieren. Um in Erfahrung zu bringen, ob die Möglichkeit besteht, wendet ihr euch am besten an die jeweilige Studienberatung eures Beifachs, die können euch sicher sagen, inwiefern eine Anerkennung möglich ist. Darüber hinaus müsst ihr eine E-Mail an das Prüfungsbüro des Beifachs schreiben, solltet vorher aber wissen, welche Kurse ihr im Ausland machen möchtet. Wenn ihr Kurse für das IAAW anerkennen lassen wollt, solltet ihr dies im Vorhinein abermals mit Frau Baldauf besprechen, das stellt in der Regel aber keine größeren Probleme dar.

 

  1. Urlaubssemester/Auslandssemester? Wann beantragen? Welche Formalien? Was bedeutet das für BAFÖG, Versicherung,etc.? Kann ich währenddessen anderweitig erbrachte Leistungen einbringen?

Ein Antrag auf Beurlaubung sollte im Rückmeldezeitraum des entsprechenden Semesters, spätestens jedoch bis 6 Wochen nach Semesterbeginn, eingereicht werden. Während dieser Zeit kann ein Studium im Ausland oder ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehenes Praktikum (außerhalb Berlins) absolviert werden.

 

Zusatz: Für die Dauer eines Urlaubs-/Auslandssemesters geltet ihr als “nicht ordentliche“ Studierende, d.h. Sozialversicherung und Krankenversicherung müssen selbst bezahlt werden, wenn ihr z.B. als Studentische Hilfskräfte angestellt seid. Nähere Infos zu diesem Thema erhaltet ihr über die zentrale Studieninformation Compass oder das Immatrikulationsbüro im Studierenden Service Center (SSC).

 

  1. MAP-Formular? Wo, Wann, Wie einreichen? Notwendige Unterschriften Vorlesung, Seminar?

Das MAP-Formular findet ihr auf den Seiten des Prüfungsbüros. Darauf sammelt ihr zunächst die Unterschriften, mit denen die Dozierenden eure Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen. Das vollständige Papier könnt ihr anschließend bei der*dem Prüfenden* einreichen (immer im Original!). D.h. zusammen mit eurem Essay/Hausarbeit/Klausur.

 

Eine Anleitung zum Ausfüllen des aktuellen MAP-Formulars findet ihr hier.

 



Abschlussarbeit

 

  1. Welche formalen Vorgaben gelten für die Bachelorarbeit?

Die formalen Vorgaben sind dieselben, wie die für andere Hausarbeiten am IAAW. Das IAAW verfügt über ein Stylesheet, auf dessen Grundlage Ihr generell Eure schriftlichen Arbeiten anfertigen solltet. Stylesheet

 

  1. Wieviele Seiten/Welchen Umfang sollte die BA-Arbeit haben, was ist wenn ich diesen Umfang überschreite?

Die Bachelorarbeit umfasst 60.000 - 90.000 Zeichen (30-45 Seiten) (PO 2014). Über- oder Unterschreiten des Umfangs kann zu Punktabzug führen und muss unbedingt VOR ABGABE mit der*dem Prüferden* abgesprochen werden. In Ausnahmefällen genehmigen Lehrende auch einen größeren Umfang, dies ist aber immer von Absprachen abhängig!

 

  1. Welche Lehrenden sind an unserem Institut als Erst- und Zweitgutachter für die BA-/MA-Arbeit geeignet?

Eine aktuelle Liste aller Prüfungsberechtigten findet sich direkt auf der Hauptseite des Prüfungsbüros unter diesem Link: Prüfungsberechtigte. Sofern es für Eure Arbeit sinnvoll ist, könnt Ihr auch um die Bestellung einer*s Gutachter*in eines anderen Institutes oder einer anderen Uni bitten. Im Falle der HU ist dies unkompliziert, die Person muss aber professoralen Status haben. Ein*e externe*r Gutachter*in, beispielsweise von der FU, dagegen erfordert eine besondere Begründung.

 

  1. Die Arbeit muss ja in dreifacher Ausführung im Prüfungsbüro abgegenen werden - muss ich noch weitere Versionen an die Prüfer selbst schicken?

Nein, das Prüfungsbüro leitet die abgegebenen Arbeiten an die Prüfer weiter, wenn nichts anders besprochen wurde. Manche Prüfer*innen möchten die Arbeit zusätzlich noch digital erhalten.

 

  1. Wie muss das Deckblatt einer Bachelor-Arbeit aussehen?

Auf dem Deckblatt der BA-Arbeit muss zu finden sein (nicht zwingend in der angegebenen Reihenfolge): Name, Matrikelnummer der*des Studierenden*, Titel der Arbeit, Name des Uni, Name des Instituts an dem ihr die Arbeit einreichen wollt, Erst- und Zweitgutachter*innen, eigene Kontaktdaten (Adresse, Emailadresse) Datum der Abgabe, Art der Abgabe (“Arbeit zur Erlangung des Grades …”). Manche setzen noch aus ästhetischen Gründen ein passendes Bild auf den Titel, ist aber kein “Muss”.

 

  1. Ist es bei der Bachelorarbeit möglich auch Zwischennoten zu bekommen, also eine 1,6 oder 2,2 oder 3,1?

Ja, denn es gilt das arithmetische Mittel von Erst- und Zweitgutachter*innen.